Verbraucherschutz ist ein vielbesprochenes Thema und wer sich nicht daran hält, könnte sich schon bald vor Gericht wiederfinden. Genau das ist jetzt auch der Nintendo of Europe GmbH passiert. In zweiter Instanz wurde Nintendo jetzt dazu verpflichtet, Nachbesserungen im eShop vorzunehmen, da sie dort gegen das Widerrufsrecht verstoßen haben.

Gegenstand des Rechtsstreits ist das Rückgaberecht für noch nicht veröffentlichte Spiele. Diese konnten zwar bis sieben Tage vor Release zurückgegeben werden, danach aber nicht mehr. Nun muss Nintendo nachbessern und den eShop dahingehend anpassen.

Norwegischer Verbraucherschutz klagt seit fast drei Jahren

Die ganze Geschichte fing mit einer Verbraucherschutz-Beschwerde bei der norwegischen Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet an, die mithilfe der norwegischen Verbraucherschutzbehörde NCA und der deutschen Verbraucherschutzbehörde eine Einigung mit Nintendo of Europe GmbH (Sitz in Frankfurt) erzielen wollte. Nach langem Hin und Her kam es dann zu einem ersten Gerichtsverfahren vor dem Landgericht in Frankfurt. Das Landgericht entschied damals zu Gunsten Nintendos. Das damalige Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht widerrufen und Nintendo muss nun nachbessern.

Nintendo muss nun ihren eShop Änderungen vornehmen.

Das Gericht entschied, dass das standardmäßige Widerrufsrecht und die 14-tägige Rückgabefrist auch für Spiele-Downloads vor dem Release gelten. Laut dem Gericht sind die Spiele bis zum tatsächlichen Release ja nicht nutzbar. Die von Nintendo angeführte Ausnahmeregelung bestehe deswegen nicht. Bis zur Freischaltung des Spiels ist das dieses wertlos und dementsprechend ist der Vertrag zwischen beiden Parteien nicht erfüllt.

Wie der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) schreibt, ist Nintendo of Europe der Auflage, den Unterlassungsanspruch des VZBV anzuerkennen, nachgekommen. Das Unternehmen hat sowohl im eShop Deutschland, als auch im eShop Norwegen bereits entsprechende Änderungen vorgenommen. Wer sich das ganze Urteil selbst einmal anschauen möchte, kann das ebenfalls auf der Website der Verbraucherzentrale tun.

Was haltet ihr von dem Urteil? Habt ihr selbst auch schon Vorbestellungen zurückgeben wollen und konntet es dann nicht? Schreibt uns eure Meinung dazu in die Kommentare!

Bild: Nintendo

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